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Beznau III soll im Richtplan eingetragen werden |
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03. 09. 2010 |
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Das Energieforum Nordwestschweiz (EFNWCH) begrüsst die Richtplananpas-sungen für ein mögliches Kernkraftwerk Beznau II sowie ein neues Wasser-kraftwerk. Für das Energieforum ist erwiesen, dass Beznau III für die lang-fristige Stromversorgung der Schweiz nötig ist.
Aarau, 03.09.2010. Die Bereitschaft des Kantons, die raumplanerischen Voraussetzungen für den Neubau eines Kernkraftwerks zu schaffen, ist ein wichtiges Signal für eine rechtzeitige Schliessung unserer Stromlücke. Zusammen mit den bürgerlichen Parteien ist sich das EFNWCH einig, dass die Schweiz relativ bald zwei bis drei neue Kernkraftwerke braucht. Denn einerseits werden Schweizer Kernkraftwerke bald am Ende ihrer Lebensdauer angelangt sein und andererseits gilt es, die Langfristverträge mit Frankreich zu ersetzen.
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Intransparente Abgeltungsregelung |
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18. 06. 2010 |
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Das Energieforum Nordwestschweiz (EFNWCH) begrüsst das Fallenlassen des «Atomrappens». Für dessen Vorschlag hat der Regierungsrat in der Vernehmlassung herbe Kritik einstecken müssen. An die Stelle des «Atomrappens» tritt die Möglichkeit einer freiwilligen Vereinbarung. Für grosse Energieerzeugungsanlagen nach kantonalem Recht will der Regierungsrat hingegen neu eine Abgeltungsregelung einführen. Die vorgesehene Regelung der Einzelheiten auf Verordnungsstufe ist intransparent, da die Verordnung noch nicht vorliegt.
Aarau, 18.06.2010. Nach den heftigen ablehnenden Reaktionen seitens der bürgerlichen Parteien und der Energie- und Wirtschaftsverbände in der Vernehmlassung hat der Regierungsrat den «Atomrappen» wieder in die Schublade zurückgelegt. Die Botschaft sieht nun eine freiwillige Vereinbarung zur Abgeltung von kommunalen und regionalen Standortnachteilen vor. Bisherige Studien belegen jedoch vor allem positive Effekte von Kernkraftwerken.
Intransparente Abgeltungsregelung
Hingegen hält das EFNWCH den in §20 Abs. 4 neu eingeflossenen Passus, wonach neue grosse Energieerzeugungsanlagen nach kantonalem Recht von Gesetzes wegen kommunale und regionale Standortnachteile abzugelten haben, für intransparent. Welche Energieerzeugungsanlagen, welcher Grösse wie viel abzugelten haben, will der Regierungsrat in eigener Kompetenz mittels Verordnung regeln.
Das EFNWCH fordert, dass diese Verordnung spätestens zur ersten Lesung im Grossen Rat vorliegt. Aufgrund des überaus langfristigen Investitionshorizonts von Energieerzeugungsanlagen sind die Investoren auf möglichst stabile gesetzliche Rahmenbedingungen angewiesen. Deshalb drängt sich eine Regelung auf Gesetzesstufe auf.
Das EFNWCH lehnt die Abgeltungsregelung in der vorliegenden Form ab, auch wenn nur wenige Anlagen davon betroffen sein werden. Kern- und Wasserkraftwerke sind davon ausgenommen. Sie benachteiligt jedoch neue erneuerbare Energien im interkantonalen Standortwettbewerb, was den «Energiekanton» Aargau unattraktiv macht.
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