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Mit der Genehmigung des Entsorgungsnachweises für hoch- und mittelaktive Abfälle hat der Bundesrat den Weg für Rahmenbewilligungsgesuche neuer Kernkraftwerke in der Schweiz geebnet. Gemäss Art. 13 des Kernenergiegesetzes (KEG) war der Nachweis für die Entsorgung der anfallenden radioaktiven Abfälle die einzige, noch nicht erfüllte Voraussetzungen für die Erteilung einer Rahmenbewilligung.
Die Elektrizitätsbranche hat nun den nächsten Schritt unternommen. Am 9. Juni 2008 hat eine Projektgesellschaft der Atel, die Kernkraftwerk Niederamt AG, beim Bundesamt für Energie ein Rahmenbewilligungsgesuch für ein neues Kernkraftwerk im Solothurner Niederamt eingereicht. Noch in diesem Jahr wollen die Axpo und die BKW zusammen zwei weitere Rahmenbewilligungsgesuche einreichen.
Das EFNWCH fordert, dass die eingereichten Gesuche ohne Verzug behandelt und entschieden werden. Es wäre inakzeptabel, wenn diese von den zuständigen Stellen der Bundesverwaltung schubladisiert würden.
Um die rechtzeitige Erstellung und Inbetriebnahme der neuen Kernkraftwerke sicherzustellen, sind zudem die Möglichkeiten einer Verfahrensbeschleunigung zu prüfen, insbesondere die Reduktion der Beschwerdemöglichkeiten gegen die Erteilung der Bau- und der Betriebsbewilligung.
Einigung ist notwendig
Das Energieforum Nordwestschweiz begrüsst die Anstrengungen der Elektrizitätsbranche, mit neuen inländischen Grosskraftwerken die drohende Stromlücke zu schliessen und die Versorgungssicherheit der Schweiz mit Strom zu gewährleisten. Die erfolgreiche Umsetzung von Neubauprojekt ist jedoch am erfolgversprechendsten, wenn die Projektanten gegen aussen geeint auftreten.
In den 70er Jahren war dies nicht der Fall. Die Bundesbehörden sahen sich veranlasst, das Gesetz des Handelns an sich zu reissen. Sie haben sogenannte Geleitzüge hinsichtlich der Behandlung der verschiedenen Projekte festgelegt. So hatten nicht mehr die Projektanten, sondern die Behörden entschieden, wann was gebaut und auch was nicht gebaut werden konnte.
Die Fehler von damals gilt es zu vermeiden. Die Projekte sind koordiniert an die Hand zu nehmen. Für den Bau und Betrieb sind wieder andere Organisationsformen denkbar.
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