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Keine Benachteiligung der Wasserkraftproduktion |
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Das Energieforum Nordwestschweiz lehnt die Volksinitiative «Lebendiges Wasser» (Renaturierungs-Initiative) ab. Die Volksinitiative führt durch die einseitige Gewichtung der Schutzinteressen zu einer Benachteiligung der Wasserkraftproduktion. Die nicht von der Hand zu weisenden Vorteile der Wasserkraft werden durch die Forderungen der Initiative negiert: CO2-arme Stromproduktion, Importunabhängigkeit, inländische Wertschöpfung, wichtige Einnahmequelle für wirtschaftlich benachteiligte Berggebiete, Hochwasserschutz etc. Ausserdem reichen die heute bestehenden gesetzlichen Grundlagen, um die Forderungen der Volksinitiative zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für Neuanlagen, für Neukonzessionierungen bestehender Anlagen und für Bewilligungen von grösseren Umbauten.
Das Parlament arbeitet derzeit an einem Gegenentwurf, der den Forderungen der Initianten in weiten Teilen entgegenkommt. Bis Ende Jahr müssen die noch verbliebenen Differenzen zwischen den beiden Räten in einem Differenzbereinigungsverfahren ausgeräumt werden. Schon heute lässt sich jedoch abschätzen, dass sich mit dem Gegenentwurf der im Energiegesetz festgelegte Zubau von 5'400 GWh aus erneuerbaren Energien, wovon 2'000 GWh mit Wasserkraft erzeugt werden sollen, nicht verwirklichen lässt. Zu einseitig sind die Bestimmungen auf den Schutz sowie die Partikularinteressen der Fischer ausgelegt.
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